International Version
BETATEST LIZENZVEREINBARUNG
Zwischen der
Basis Systeme netzwerk,
Brecherspitz Straße 8, D-81541 München
--vertreten durch die Inhaber Norbert Pöllmann oder
Edward C. Zimmermann--
im folgenden "BSn" genannt
und
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| im folgenden "Lizenznehmer" genannt |
wird folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
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interBasis 2.0 -im folgenden "Software" genannt-
ist eine Entwicklung von BSn. Diese schließt
Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen, Neufassungen,
Ergänzungen, Zusätze, abgeleitete Fassungen, Dokumentation
und Zubehör ein.
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BSn will die Software vor Freigabe einer allgemeinen Version testen lassen;
und
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der Lizenznehmer will Betatester für diese Software sein.
Im Hinblick auf diese Prämissen und das dadurch gestiftete
gegenseitige Verhältnis kommen die Vertragspartner überein
wie folgt:
-
BSn gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare
Lizenz zur Nutzung der Software auf einem einzelnen Computer im
Unternehmen des Lizenznehmers. Die Nutzung wird ausschließlich für
Betattest-Zwecke und internen Gebrauch bis
____________________, 199__ gewährt (Eintrag für Nutzungsende ist nicht zwingend.)
An diesem Datum sind die Software und
alle Kopien hiervon an BSn zurückzugeben oder BSn gegenüber schriftlich
die Vernichtung der Software und aller Kopien mitzuteilen.
-
Der Lizenznehmer erklärt, für den Erhalt einer Kopie der Software
für Testzwecke als Betatester für die Software einzutreten. Er
wird BSn von allen Problemen und Erweiterungsvorschlägen in Zusammenhang
mit der Software, denen er gewahr wird, Mitteilung machen.
Er erklärt hiermit, daß er BSn alle Rechte an diesen
Erweiterungsvorschlägen einschließlich der darin enthaltenen
Urheber-, Eigentümer-, Verwertungs- und Nutzungsrechte ohne Einschränkung
durch Patente, Urheberrechte, Unternehmens- oder Handelsgeheimnisse,
Warenzeichen, Markenzeichen, Gewohnheitsrechte oder Rechte des
geistigen Eigentums
überläßt.
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Der Lizenznehmer erkennt an, daß die Software das alleinige
Eigentum von BSn ist und wertvolle Unternehmensgeheimnisse von BSn
enthält. Der Lizenznehmer hat die Software als vertraulich zu
behandeln. Er hat es ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von BSn
zu unterlassen:
-
die Software dritten vorzuführen, zu kopieren, zu verkaufen, zu
verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu vermarkten;
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Dokumentation oder anderes Informationsmaterial bezüglich der
Leistungsfähigkeit der Software oder Dokumente, die mit der
Software erstellt worden sind, dritten zugänglich zu machen;
-
die Software zu ändern, in anderen Produkten zu integrieren,
zu disassemblieren, dekompilieren, "reverse engineering"-Methoden oder
anderweitige Übersetzungen auf die Software oder einen Teil davon
anzuwenden.
-
Die Software ist eine Vorabversion und bietet nicht das Maß an
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, wie man es von einem fertigen,
marktgängigen Produkt erwartet. Die Software kann Fehler haben oder
kann seitens BSn ohne Ankündigung vor der Aufnahme des
kommerziellen Vertriebs wesentlich verändert oder ganz zurückgezogen
werden. Die Software wird "WIE BESEHEN" ohne jegliche Gewährleistung
oder Haftung zur Verfügung gestellt. Jegliches Risiko, das aus der
Nutzung oder Anwendung der Software hervorgeht oder gehen könnte,
trägt zur Gänze der Lizenznehmer. BSn ist in keinem Fall haftbar
für jedwede Schäden oder andere Folgen,
die aus dem Gebrauch oder irgendwelchen
Eigenschaften der Software entstehen, auch wenn BSn auf die
Möglichkeit solcher Schäden aufmerksam gemacht worden ist.
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Diese Lizenzvereinbarung untersteht dem Recht der Europäischen Union,
der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern und ist gemäß
diesem Recht aufzufassen und geltend zu machen.
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Jede Mitteilung, die aufgrund dieser Vereinbarung erfolgt, ist per
Einschreiben/Rückschein zu richten an:
Basis Systeme netzwerk
z.Hd. Edward C. Zimmermann
Brecherspitz Straße 8
D-81541 München
Bundesrepublik Deutschland
oder, wenn für den Lizenznehmer bestimmt, an:
________________________________________
________________________________________
________________________________________
zu Händen: _____________________________
oder eine eventuell geänderte Adresse, wenn Sie an dieser Stelle
bekanntgemacht wird.
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Diese Vereinbarung regelt einzig und vollständig alle Abmachungen
zwischen den Parteien bezüglich der Software. Alle vorangegangenen
Abreden, Darstellungen, Verträge und Vereinbarungen bezüglich der Software
werden hierdurch ersetzt. Es gibt keine Nebenabreden hinsichtlich Änderungen oder
Ergänzungen dieser Vereinbarung, es sei denn, diese werden schriftlich
niedergelegt und von beiden Parteien oder deren Bevollmächtigten
unterzeichnet.
-
Der Lizenznehmer willigt ein, bezüglich dieser Vereinbarung im Einklang
mit allen
anwendbaren Bundes-, Länder- und kommunalen Gesetzen, Bestimmungen
und Verordnungen zu handeln.
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Ein eventuelles Versäumnis oder eine Unterlassung seitens BSn's, ein
aus dieser Vereinbarung sich ergebendes Recht geltend zu machen, kann
nicht als Verzicht auf dieses Recht oder auf die Geltendmachung zu
einem späteren Zeitpunkt oder unter geänderten Umständen ausgelegt
werden.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich
in dieser Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen Vertragsbestimmung bzw. zur Ausfüllung
von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich,
dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten,
sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Die Unterzeichner erklären mit Ihrer Unterschrift,
als ordentlich Bevollmächtigte ihrer Vertragspartei dieser Vereinbarung
zuzustimmen.
| Basis Systeme netzwerk (BSn) | Lizenznehmer: |
| vertreten durch_________________________________ | vertreten durch_________________________________ |
| Name | Name |
| Position | Position |
| Datum:_______________________________ | Datum:_______________________________ |